gemischt genutztes Objekt
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gemischt genutzte Objekte

Gemischt genutzte Objekte

Sie haben etwas Größeres vor

Was der Neueinsteiger ahnt, ist für den Immobilienprofi schon lange klar. Es gilt, viele Parameter unter einen Hut zu bekommen. An dieser Stelle sei erwähnt, daß wir gerne die Zusammenarbeit mit Ihrem steuerlichen Berater suchen. Die erfolgreiche Umsetzung in der Vergangenheit zeigt, dass im Einklang mit allen Seiten der gewünschte Effekt eintritt. Für Zufriedenheit sorgen nicht allein gute Konditionen, sondern vor allem die Berücksichtigung persönlicher Faktoren. Sollen Modernisierungen im Bestand stattfinden, können diese selbstverständlich mitfinanziert werden.

Zinsbindung und Ratenhöhe legen Sie fest – wir liefern Ihnen dazu im Rahmen aktueller Marktdaten die konkrete Komplettlösung. Öffentliche Programme und Zuschüsse können berücksichtigt werden. TOP-Konditionen und flexible Tilgungsoptionen runden die Sache ab.

Seien Sie davon begeistert, etwas Großes in die Tat umzusetzen. Kontaktieren Sie uns per Email, Eingabeformular oder Anruf!

 

Hinweis zu Sonderkündigungsrecht:

Immobilien-Darlehen können nach Ablauf von mindestens 10 Jahren jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten kostenlos und ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden. Dies hat der Gesetzgeber in §489 BGB geregelt. Sie können somit auch nach 11, 12, 13 Jahren oder noch später kündigen. Wichtig ist nur, dass mindestens 10 Jahre abgelaufen sind. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt für Ihre Erstfinanzierung und alle Nachfolgenden. Entscheidend ist das Datum des Abschlusses und nicht der Beginn der Zinsbindung. Somit ist der Weg frei für eine günstige Umfinanzierung!